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Wichtiger Hinweis
Handänderungen werden uns vom Grundbuchamt gemeldet. In der Regel erhalten wir die Meldung 2 Wochen nach der Überschreibung. 

Zählerstände
Die Zählerstände müssen vom Eigentümer (Wasser, Strom, Gas, Wärme) separat gemeldet werden. Die Zählerstände können Sie auch online melden. Zum Formular Zählermeldung.
Die Grundgebühren für die jeweiligen Zähler werden pro rata in Monate verrechnet. Aus technischen Gründen können keine pro rata Grundgebühren in Tagen verrechnet werden.

Formular

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